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Prof. Dr. Dr. Stefan Mückl
Professor für Staatskirchenrecht an der Päpstlichen Universität Santa Croce, Rom
Der Staatskirchenrechtler war Professor in Freiburg, bevor er 2013 Priester des Opus Dei wurde. Heute ist er ordentlicher Professor und Vizedekan an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom.
Stefan Mückl hat zwei Laufbahnen hinter sich, die man selten in einer Person findet. Er war zunächst ein angesehener Staatsrechtler an einer deutschen Universität – und wurde dann, mit über 40 Jahren, Priester. Heute lehrt er an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom und verbindet beides: das weltliche und das kirchliche Recht.
Vom Passauer Abiturienten zum Freiburger Professor
Mückl wurde am 25. Juni 1970 in Hechingen geboren und wuchs in Passau auf, wo er 1989 am Gymnasium Leopoldinum Abitur machte. Danach leistete er zwei Jahre Wehrdienst bei den Pionieren in Passau und ließ sich zum Reserveoffizier ausbilden.
Er studierte Rechtswissenschaft in Passau und Freiburg im Breisgau. In Freiburg blieb er: als wissenschaftlicher Mitarbeiter, ab 1999 als Assistent am Institut für Öffentliches Recht. 1998 wurde er promoviert, 2005 habilitierte er sich und erhielt die Lehrbefugnis für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Kirchenrecht und Europarecht. Es folgten Lehraufträge in Speyer und Göttingen, 2008 die Ernennung zum außerplanmäßigen Professor in Freiburg.
Sein Fachgebiet war und ist das Verhältnis von Staat und Kirche. Er schrieb über die Religionsfreiheit im Europarecht, über die Europäisierung des Staatskirchenrechts und über das Recht der Konkordate und Kirchenverträge. Für die Bertelsmann-Stiftung verfasste er Gutachten zum Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland.
Der Weg zum Priestertum
Mitten in dieser Laufbahn entschied er sich neu. Mückl gehörte bereits dem Opus Dei an. 2008 ging er nach Rom und studierte an der Päpstlichen Universität Santa Croce Theologie und Kirchenrecht. Am 4. Mai 2013 wurde er in Rom zum Priester geweiht und in die Personalprälatur Opus Dei inkardiniert. 2018 erwarb er einen zweiten Doktortitel, diesmal im Kirchenrecht.
Professor in Rom
Seit 2013 lehrt Mückl an der Kanonistischen Fakultät der Santa Croce, zunächst als Gastprofessor, seit 2023 als ordentlicher Professor für Staatskirchenrecht. Seit 2020 ist er Vizedekan der Fakultät und zugleich Kommissar am Eheamt des heutigen Dikasteriums für die Glaubenslehre. Er gibt Sammelbände heraus, zuletzt 2024 einen Band über „Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion“ im Licht der katholischen Soziallehre, und spricht in Vorträgen und Interviews immer wieder über den heiligen Josefmaria Escrivá und das Opus Dei.
2022 gehörte er zu dem kleinen Kreis von Juristen, die den emeritierten Papst Benedikt XVI. bei seiner Stellungnahme zum Münchner Missbrauchsgutachten unterstützten. Er war der Einzige im Team, der die Ermittlungsakten einsehen durfte. Die Rolle des Beraterteams wurde in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert.
2026 übertrug ihm das Bistum Aachen den Vorsitz einer Kommission, die die berichteten Marienerscheinungen im Eifeldorf Sievernich untersuchen soll.
In Deutschland ist Stefan Mückl der Priesterausbildungshilfe eng verbunden, deren Vorstand er vorsitzt. Die PAH ermöglicht jungen Männern aus aller Welt das Studium an der Santa Croce in Rom – an der Universität, an der er selbst lehrt.