Sterbehilfe ohne nahenden Tod: Wenn Töten zur Antwort auf Leid wird
In Belgien hat sich die Zahl der Euthanasiefälle bei Menschen ohne nahenden Tod seit 2020 mehr als verdreifacht. Lebensschützer warnen vor einer besorgniserregenden Entwicklung.

Was geschieht, wenn aus einer Ausnahme eine immer häufiger genutzte Möglichkeit wird? In Belgien hat sich die Zahl der Euthanasiefälle bei Menschen, deren Tod nicht in absehbarer Zeit zu erwarten war, seit 2020 mehr als verdreifacht. Im Jahr 2025 wurden bereits 1.117 solcher Fälle registriert. Besonders häufig waren Menschen mit mehreren unheilbaren Erkrankungen betroffen. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich eine drängende Frage: Wird das Leben schwer kranker Menschen noch bedingungslos geschützt – oder wird die gezielte Beendigung ihres Lebens zunehmend als Antwort auf ihr Leiden betrachtet?
Euthanasie ohne nahen Tod nimmt stark zu
Das geht aus dem Zweijahresbericht 2024/2025 der belgischen Kommission für die Kontrolle und Evaluierung der Euthanasie hervor. Demnach ist die Zahl der Fälle, in denen der Tod nicht in absehbarer Zeit zu erwarten war, deutlich gestiegen: 2025 wurden 1.117 Fälle registriert – mehr als dreimal so viele wie 2020, als die Zahl noch bei 311 lag.
Besonders häufig betraf dies Patienten mit mehreren chronischen und unheilbaren Erkrankungen. Krebsfälle werden dagegen seltener als nicht terminal eingestuft.
Der Bericht bestätigt zugleich den allgemeinen Aufwärtstrend: Für 2025 verzeichnete die Kommission insgesamt 4.487 Euthanasiefälle, nach 3.991 im Jahr 2024. Über beide Jahre hinweg entfielen laut den veröffentlichten Zahlen 3,8 Prozent aller Todesfälle in Belgien auf Euthanasie.
Auch der Anteil der Fälle, in denen der Tod nicht unmittelbar zu erwarten war, ist gestiegen. Nach Angaben der belgischen Nachrichtenagentur Belga lag er 2025 bei 24,9 Prozent, verglichen mit 23,4 Prozent im Vorjahr. Für 2020 hatte die Kommission noch einen Anteil von 12,7 Prozent ausgewiesen.
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Strenge Auflagen bei Euthanasie
In Belgien ist Euthanasie nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt. Der Wunsch danach muss freiwillig, wohlüberlegt und wiederholt geäußert werden – ohne äußeren Druck. Voraussetzung ist eine aussichtslose medizinische Situation infolge einer oder mehrerer schwerer und unheilbarer Erkrankungen, die anhaltendes, unerträgliches und nicht zu linderndes Leiden verursachen. Die Durchführung ist Ärzten vorbehalten und muss der staatlichen Kontrollkommission gemeldet werden.
Besondere Vorschriften gelten, wenn der Tod nicht in absehbarer Zeit zu erwarten ist. In solchen Fällen muss zusätzlich ein Facharzt oder Psychiater konsultiert werden. Außerdem muss zwischen dem schriftlichen Antrag und der Durchführung mindestens ein Monat liegen.
Als nicht absehbar gilt der Tod laut dem Bericht der Kommission für die Jahre 2020 und 2021, wenn nicht damit gerechnet wird, dass der Patient „innerhalb der kommenden Wochen oder Monate sterben wird“. 2025 entfielen 57,3 Prozent der Euthanasiefälle in dieser Gruppe auf Patienten mit einer sogenannten Polypathologie – dem gleichzeitigen Vorliegen mehrerer chronischer und unheilbarer Erkrankungen.
Lebensschützer warnen: Entwicklung „zutiefst verstörend“
Kritik an der Entwicklung übt die britische Lebensschutzorganisation Right To Life UK. Ihr Geschäftsführer Alisdair Hungerford-Morgan bezeichnete es als „zutiefst alarmierend“, dass sich der Anteil der Euthanasiefälle an allen Todesfällen in Belgien innerhalb von fünf Jahren mehr als verdoppelt habe. Belgien folge damit einem Muster, das auch in anderen Ländern zu beobachten sei, in denen die Fallzahlen Jahr für Jahr stiegen.
Besonders besorgniserregend sei die Entwicklung bei Menschen mit bestimmten Erkrankungen. Hungerford-Morgan verwies dabei auf einen Anstieg der Euthanasiefälle bei Menschen mit Demenz um 250 Prozent innerhalb von sieben Jahren. Diese Entwicklung sei „zutiefst verstörend“, erklärte er.
Menschen mit psychischen oder körperlichen Erkrankungen verdienten Schutz und die bestmögliche Versorgung, betonte der Geschäftsführer. Sie bräuchten Unterstützung und Fürsorge – „nicht einen Weg in den Suizid“.
Über Andreas Nachbar
Redakteur / Autor bei GodMag.
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