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Blasphemische Filmvorführung! Festival in Genf von der Stadt gefördert

Ein umstrittener Film über einen Jesus-Doppelgänger-Wettbewerb sorgt in Genf für Streit zwischen Festivalveranstaltern, Behörden und katholischer Bewegung.

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Andreas Nachbar
4 min Lesezeit
Blasphemische Filmvorführung! Festival in Genf von der Stadt gefördert
(c) Wikimedia Commons - Ludovic Bertron - CC BY-SA 2.0

Ein von den Veranstaltern selbst als „blasphemisch“ beschriebener Film über einen Wettbewerb um den „sexiesten Jesus-Doppelgänger“ sorgt derzeit für Unverständnis und Kopfschütteln. Der Film wurde im Rahmen des Queer-Filmfestivals „Everybody’s Perfect“ gezeigt, das den umstrittenen „Dokumentarfilm“ „Hunky Jesus“ trotz Protesten der katholischen Bewegung Civitas Schweiz im Programm beließ. Civitas hat nun eine Strafanzeige eingereicht, in der sie die Verhöhnung Jesu Christi hervorhebt und auf den Blasphemie-Artikel des Schweizer Strafgesetzbuches verweist. Die Festivalleitung verteidigt die Vorführung im Namen der Kunstfreiheit und der Vielfalt. Brisant ist auch die öffentliche Förderung des Festivals durch die Stadt Genf mit 116.000 Franken.

Genf fördert Festival mit 116.000 Franken

„Die Verachtung des Heiligen“ als kulturelle Tugend? Für Civitas-Schweiz-Präsident Alain Späth ist die Vorführung des Films eine klare Grenzüberschreitung. Gegenüber der Genfer Tageszeitung Tribune de Genève kritisierte er, dass Meinungs- und Kunstfreiheit nicht jede Form der religiösen Provokation rechtfertigen könnten. Besonders schwer wiegt für ihn, dass die Festivalveranstalter den Film selbst als blasphemisch beschreiben. So sprechen die Veranstalter selbst in der Beschreibung des Films von „blasphemischen Kabarettnummern“.

In „Hunky Jesus“ geht es um einen Wettbewerb, der jedes Jahr zu Ostern in San Francisco stattfindet: Dabei wird der „sexieste Jesus-Doppelgänger“ gekürt. Organisiert wird die Veranstaltung von den „Sisters of Perpetual Indulgence“ – einer Gruppe von Männern, die in Nonnenkostümen auftreten.

Die Gruppe wurde 1979 von homosexuellen Männern gegründet, die sich der christlichen Botschaft verbunden fühlten und dem vorherrschenden religiösen Konservatismus entgegentreten wollten. Heute setze sie sich weltweit für Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und „universelle Freude“ ein, so die Veranstalter.

Für zusätzlichen Zündstoff sorgt neben der spöttischen Darstellung auch die Finanzierung: Nach Angaben der Tribune de Genève fördert die Stadt Genf das Festival mit 116.000 Franken. Civitas kritisiert, dass eine öffentliche Körperschaft eine Veranstaltung unterstütze, die Jesus Christus ins Lächerliche ziehe.

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Rosenkranzgebet wird von der Stadt unterbunden

Nachdem das Genfer Queer-Filmfestival „Everybody’s Perfect“ die Vorführung des umstrittenen Films trotz der Einsprüche von Civitas nicht absagen wollte, beantragte die katholische Bewegung beim Kanton die Erlaubnis, vor dem Kino Grütli öffentlich den Rosenkranz zu beten. Ziel sei es gewesen, die Vorführung des ausdrücklich als blasphemisch bezeichneten Films durch das öffentliche Rosenkranzgebet „wiedergutzumachen“, berichtete das französische Portal Médias-Presse-Info. Doch die Behörden lehnten den Antrag ab. Religiöse Veranstaltungen sollten in Genf grundsätzlich im privaten Rahmen stattfinden; zudem sei der Antrag zu spät eingereicht worden, lautete die Begründung.

Civitas-Präsident Alain Späth kündigte an, den Entscheid zu respektieren, zugleich aber Rekurs einzulegen. Er betonte, dass es sich nicht in erster Linie um eine religiöse Veranstaltung, sondern um eine politische Kundgebung handle. „Das Beten des Rosenkranzes ist nicht der Kern der Veranstaltung“, erklärte er unter Verweis auf das durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützte Recht auf Versammlungsfreiheit. Zudem habe man erst eine Woche vor der Filmvorführung davon erfahren, führte er aus.

Die Festivalleitung hält unterdessen an ihrer Entscheidung fest. In einem Schreiben an Civitas erklärte sie, den Film keinesfalls aus dem Programm nehmen zu wollen. „Wir sind ein Festival, das alle Formen von Vielfalt verteidigt“, hieß es zur Begründung.

Weiter werfen die Veranstalter der Bewegung vor, den Film zu verurteilen, ohne ihn überhaupt gesehen zu haben. „Niemand wird gezwungen, ihn sich anzusehen“, betonten sie. Dass sich jemand durch ein Kunstwerk beleidigt fühle, sei für sich genommen noch kein ausreichender Grund, um eine Straftat anzunehmen, erklärten die Veranstalter weiter.

Blasphemie ist eine Straftat

Für Civitas geht es um mehr als verletzte Gefühle: Die katholische Bewegung sieht in der blasphemischen Darstellung Jesu eine mögliche Verletzung religiöser Überzeugungen. Artikel 261 des Schweizer Strafgesetzbuches sieht eine Geldstrafe für jene vor, die öffentlich und in gemeiner Weise die Glaubensüberzeugungen anderer, insbesondere den Glauben an Gott, „beschimpft oder verspottet“.

Auch aus Sicht der katholischen Kirche ist die Grenze klar gezogen: Der Katechismus bezeichnet Gotteslästerung als „einen direkten Verstoß gegen das zweite Gebot“. Das Verbot erstrecke sich ausdrücklich auch auf Äußerungen gegen die Kirche Christi, die Heiligen und heilige Dinge. Gotteslästerung sei, so der Katechismus in Nummer 2148, „in sich eine schwere Sünde“.

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Über Andreas Nachbar

Aufgewachsen in einer katholischen Familie, prägt mich der katholische Glauben seit meiner Kindheit. Daraus entwickelte sich im Laufe der Zeit ein vertieftes Interesse an der Tradition des Christentums, der Lehre der katholischen Kirche und der Bedeutung des Glaubens für das persönliche Leben und die Gesellschaft. Durch theologische Weiterbildung vertiefe ich meine Kenntnisse und setze mich mit den Fragen auseinander, die Kirche und Christentum in der Gegenwart bewegen. Themenschwerpunkte sind Familie, Kirche und Glaube, Bildung und Gesellschaft.

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